Ordnungsamt stellt Verstöße gegen Tierschutz fest
Hunde über 1.000 Kilometer im Reisebus-Gepäckabteil transportiert
Im Gepäckabteil eines Reisesbusses aus Südosteuropa auf dem Weg nach Karlsruhe befanden sich zwei Hunde. Durch den Anruf eines Passagiers kurz vor dem Ziel der über zehnstündigen Reise konnten die Tiere aus ihrer Lage befreit und der Fall zur Anzeige gebracht werden. Mitarbeiterinnen der Veterinärabteilung des Ordnungs- und Bürgeramtes der Stadt sowie die Polizei stellten bei der Ankunft des Busses am Hauptbahnhof eine erwachsene Hündin und einen Welpen sicher. Da tierseuchen- und tierschutzrechtliche Verstöße vorlagen, wurden die Hunde unter amtliche Aufsicht gestellt und in Quarantäne ins Tierheim gebracht.
Der Transport über die 1.000 Kilometer lange Strecke in einem schlecht belüfteten Gepäckabteil ohne Licht und bei zu wenig Platz stellt laut Ordnungsamt einen schweren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Die Zivilcourage des Anrufers habe in dem Fall geholfen. Das Ordnungsamt ruft dazu auf, bei Beobachtungen ähnlicher tierschutzwidriger Zustände – etwa, wenn sich Tiere in Transportboxen im Gepäckabteil überregionaler Reisebusse befinden – an einem Zwischenhalt beim Polizei-Notruf oder dem zuständigen Veterinäramt des Ankunftsorts zu melden. In Karlsruhe ist die Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen des Ordnungs- und Bürgeramtes zuständig.
(Beitragsbild: Aus einem Reisebus wurden nach über zehnstündiger Fahrt eine Hündin und ein Welpe (im Bild, hier im Tierheim) gerettet. © Ordnungs- und Bürgeramt)