Hunde im Naturschutzgebiet: Leinenpflicht gilt im Gebiet „Altrhein kleiner Bodensee“
Freilaufende Hunde können in Naturschutzgebieten ein Störfaktor sein. Zum Schutz der dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen gilt in Naturschutzgebieten wie dem Gebiet „Altrhein kleiner Bodensee“ im Karlsruher Stadtteil Neureut grundsätzlich eine Leinenpflicht für Hunde. Darauf weist das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadtverwaltung hin.
Naturschutzgebiete dienen dem Schutz zahlreicher gefährdeter und gesetzlich geschützter Tier- und Pflanzenarten. Neben der Leinenpflicht für Hunde gilt in Naturschutzgebieten auch die Vorgabe, die Wege nicht zu verlassen. In dem rund 200 Hektar umfassenden Naturschutzgebiet „Altrhein kleiner Bodensee“ bei Neureut leben Vögel, die auf dem Boden brüten. Dazu zählen beispielsweise Rebhühner, Teichrohrsänger, Goldammer und Blässhühner.
Besonders während Ihrer Brutzeit werden diverse Vogelarten von freilaufenden Hunden gestört
Diese Vogelarten werden besonders während Ihrer Brutzeit von freilaufenden Hunden gestört, die sich dann in der Nähe oder direkt an ihrem Brutort aufhalten oder sogar dort jagen. Im schlimmsten Fall sind die Störungen so groß, dass die Vögel verschreckt werden und ihre Bruten aufgeben. Wenn Elternvögel ihre Brut aufgeben, können die Jungen verhungern. Zudem können Zugvögel sich durch freilaufende Hunde nicht zur Rast niederlassen, was sie stark erschöpfen lässt.
Freilaufende Hunde können die im Schutzgebiet lebenden Tiere außerdem beunruhigen, sie jagen oder sie im schlimmsten Fall verletzen oder töten. Je nach Tierart braucht es bis zu einer Stunde, bis die aufgeschreckten Tiere wieder aus ihren Verstecken hervorkommen.
Sind Hunde nicht angeleint, kann es auch vorkommen, dass sie andere Tiere durch das Naturschutzgebiet jagen. Dies kostet die gejagten Tiere viel Kraft und es kann sogar zum Tod durch Erschöpfung kommen. Außerdem können nicht angeleinte Hunde durch ihren Kot zu Nährstoffeintrag an empfindlichen Stellen im Naturschutzgebiet führen.
Die Stadt Karlsruhe bittet daher um ein vorbildhaftes Verhalten: Hunde sind in Naturschutzgebieten stets an der Leine zu führen. Nur so kann die Einzigartigkeit des Naturschutzgebietes in Neureut mit seinen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten erhalten werden.