Fällung von Bäumen im Stadtgebiet
Stand- und Bruchsicherheit nicht mehr gewährleistet
Das Gartenbauamt informiert, dass ab Ende Oktober 2025 die jährlich notwendigen Fällarbeiten im öffentlichen Baumbestand beginnen. Der Beginn orientiert sich an den Vorgaben des § 39 Bundesnaturschutzgesetz, der Fällungen in der Zeit von März bis September untersagt. Obwohl dieses Verbot für behördliche Maßnahmen formal nicht gilt, hält sich das Gartenbauamt aus Gründen des Umwelt- und Artenschutzes an diese Regelung. Ziel ist es, alle Arbeiten bis Ende Februar 2026 abzuschließen.
In diesem Zeitraum müssen zirka 1.200 Bäume auf städtischen Flächen des Gartenbauamtes gefällt werden. Der Großteil der Fällungen ist auf anhaltende Trockenperioden der vergangenen Jahre zurückzuführen, die die Bäume stark geschwächt haben. In der Folge ist ihre Stand- und Bruchsicherheit nicht mehr gewährleistet. Die zu fällenden Bäume sind in der Regel mit einem gelben „F“ gekennzeichnet.
Bäume werden markiert
Ein gelber Punkt hingegen bedeutet keine Fällung. Diese Markierung dient den städtischen Baumkontrolleuren und Baumkontrolleurinnen lediglich dazu, die zirka 550 so genannten Schadbäume im Stadtgebiet besser auffinden zu können. Diese Bäume werden jährlich zwei Mal kontrolliert, um Veränderungen besser feststellen zu können und saisonal vorkommende Schadpilze zu erkennen. Durch gezielte Pflegemaßnahmen sollen diese Bäume möglichst lange erhalten bleiben.
Besonders kritische Bäume werden mit einem Spezialbohrer angebohrt, um die jeweils noch gesunden Stammwandungen zu ermitteln. Bei Bäumen, welche nur noch wenige Zentimeter gesunde Wandungsstärke besitzen, ist eine ausreichende Stabilität nicht mehr gewährleistet. Hier können keine weiteren Erhaltungsmaßnahmen getroffen werden.