Trend zu gefährlichen E-Zigaretten ungebremst
Asiatische Hersteller vermarkten stärker für Jugendliche und Kinder
Der Trend zu den bunten und leuchtenden E-Zigaretten scheint weiterhin ungebremst. Mittlerweile wurde erneut bei einer Kontrolle eine Vielzahl noch gefährlicherer E-Zigaretten sichergestellt. Im konkreten Fall war der Handel mit diesen Produkten durch eine Anzeige der Eltern eines 14-jährigen Kindes ans Licht gekommen.
Verkauf an Minderjährige ist verboten
Inzwischen werden die Produkte von asiatischen Herstellern so konzipiert und vermarktet, dass sie noch intensiver von Jugendlichen und Kindern wahrgenommen werden, obwohl der Verkauf an Minderjährige verboten ist. Paradox ist dabei, dass der Verkauf derartiger E-Zigaretten zum Beispiel im Herstellerland China aufgrund von Gesundheits- und Suchtgefahren generell verboten ist.
Bereits 2022 wurden von der Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen des Ordnungs- und Bürgeramtes Einweg-E-Zigaretten in größerem Umfang sichergestellt, weil bei Kontrollen deren deutlich überhöhte Nikotingehalte aufgefallen waren. Nikotingehalte höher als zwei Prozent und unzulässige Aromen mit einer größeren Füllmenge als 2,0 Millilitern Inhalt machen diese E-Zigaretten zu gefährlichen Produkten.
Ordnungsdezernent Bürgermeister Dr. Albert Käuflein legt besonders Eltern- und Sorgeberechtigten folgendes ans Herz: „Sprechen Sie mit Kindern und Jugendlichen über die Suchtgefahren und machen Sie auch in Ihrem privaten Umfeld auf die gesundheitlichen Risiken aufmerksam!“
Auch E-Zigaretten gefährden die Gesundheit
E-Zigaretten dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Auch E-Zigaretten gefährden die Gesundheit und sind daher keine unschädliche Alternative zum herkömmlichen Rauchen. Sie enthalten Nikotin, weshalb die gleiche Suchtgefahr wie bei herkömmlichen Zigaretten besteht. Zudem handelt es sich bei den Einwegprodukten um elektronische Geräte, die aus Bauteilen wie Akku, Drähten und verschieden Kunststoffen bestehen. Sie zählen umweltrechtlich zu den Elektrogeräten und müssen über Rückgabestellen fachgerecht entsorgt werden. Stattdessen landen sie jedoch millionenfach im Restmüll.
(Titelbild: Auf der Packung der E-Zigarette mit Beleuchtung ist ein Warnhinweis aufgebracht. © Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt)