Gesetzlicher Rahmen zur Bekämpfung neuer psychoaktiver Substanzen wurde erweitert
Inkrafttreten des „Neue Psychoaktive Substanzen Gesetzes (NpSG)“ mit dem Verbot von elektronischen Einwegzigaretten mit HHC
Am 27. Juni 2024 ist das überarbeitete „Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz (NpSG)“ mit dessen 5. Änderung in Kraft getreten. Mit dieser Novelle wird der gesetzliche Rahmen zur Bekämpfung neuer psychoaktiver Substanzen (NPS) entscheidend erweitert und verschärft. Ein zentraler Bestandteil dieser Reform ist das explizite Verbot von elektronischen Einwegzigaretten, die Hexahydrocannabinol (HHC) enthalten. Auch alle weiteren Angebotsformen wie Fruchtgummis mit HHC oder THC-freie Nutzhanfblüten, die mit HHC besprüht wurden, sind ebenso wie die oft in Automaten angebotenen E-Zigaretten mit HHC nun ab sofort verboten.
Die rasante Verbreitung von neuen psychoaktiven Substanzen stellt eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar. Insbesondere HHC in Einwegzigaretten hat sich als besonders problematisch erwiesen. Mit der Neufassung des NpSG wurde ein klares Zeichen gesetzt, um die Bevölkerung umfassend vor diesen neuen, oft unzureichend erforschten Substanzen zu schützen.
Hexahydrocannabinol (HHC) ist eine synthetisch hergestellte Substanz, die chemisch verwandt mit THC (Tetrahydrocannabinol) ist, dem psychoaktiven Wirkstoff der Cannabispflanze. Aufgrund seiner starken Wirkung und der unklaren gesundheitlichen Risiken hat HHC in der jüngsten Vergangenheit zunehmend Besorgnis erregt. Die Einwegzigaretten mit HHC erfreuten sich insbesondere unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen großer Beliebtheit, was die Dringlichkeit einer gesetzlichen Regelung weiter verstärkte.
Das Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz (NpSG) bietet nun eine klarere Definition und Einordnung von NPS, erlaubt schnellere Verbotsverfahren und verschärft die Strafen für den Handel und Besitz solcher Substanzen. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden und wissenschaftlichen Einrichtungen intensiviert, um neue Substanzen frühzeitig zu erkennen und Gefahren besser einschätzen zu können. Aber auch Eltern, Lehrer und alle Verantwortlichen sind gefragt, Aufklärungsarbeit zu leisten und Jugendliche über die Risiken des Konsums solcher Substanzen zu informieren.
(Titelbild: Blick von schräg oben auf den Marktplatz mit Rathaus und Brunnen © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin)