Straßensperrung Batzenhofweg wegen Amphibien-Wanderung
Sperrung zum Schutz streng geschützter Arten vom 15. Januar bis 30. Mai 2026
Ein neues Artenschutzgutachten im Auftrag des Umwelt- und Arbeitsschutzes der Stadt Karlsruhe hat ergeben, dass im Bereich des Batzenhofwegs fünf verschiedene Amphibienarten vorkommen, die alle nach Bundesnaturschutzgesetz geschützt sind. Dieses Gesetz verbietet ein Verletzen oder Töten der Tiere. Unter anderem wurden Springfrösche und Europäische Laubfrösche am Batzenhofweg nachgewiesen, welche nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind.
Springfrösche wandern bereits ab Januar zur Fortpflanzung und Laichablage zu den Gewässern auf dem Golfplatz. Europäische Laubfrösche wandern hingegen relativ spät zu ihren Laichgewässern, erst im April und Mai. Daher wird der Batzenhofweg vom 15. Januar bis 30. Mai 2026 von 18 bis 6 Uhr durch die Schrankenanlage gesperrt sein.
In einem zwei- bis dreiwöchigen Rhythmus wird die Schließzeit an die kürzer werdende Tageslänge angepasst und beginnt dann immer etwas später jeweils mit Eintritt der Dämmerung. Sollte die Wanderung der Laubfrösche früher vorbei sein, wird die Sperrung vorzeitig aufgehoben. Da Amphibienwanderungen stark witterungsabhängig sind, kann es sein, dass sich die Wanderung 14 Tage nach vorne oder hinten verschieben kann.
Das Gut Batzenhof ist während der oben genannten Sperrzeiten in den Abend- und frühen Morgenstunden nur über die Ochsenstraße und Am Thomashäusle erreichbar. Die Stadtverwaltung Karlsruhe bittet um Verständnis im Sinne des Artenschutzes.
(Titelbild: Der Europäische Laubfrosch ist am Batzenhofweg nachgewiesen und nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. © Stadt Karlsruhe, Manuela Ritz)