Kein Eislaufen auf dem See in der Günther-Klotz-Anlage
Die Eisfläche auf dem See in der Günther-Klotz-Anlage ist nicht für das Eislaufen freigegeben. Wie das Gartenbauamt mitteilt, muss das Eis bei stehenden Gewässern eine ausreichende Stärke von mindestens fünfzehn Zentimeter aufweisen und beruft sich dabei auf die gegebenen Erfahrungswerte der DLRG, des Deutschen Wetterdienstes und dem Deutschen Roten Kreuz DRK. Die aktuell gemessene Eisstärke beträgt derzeit nur wenige Zentimeter.
Ganzjährig weisen Schilder am See darauf hin, dass neben Schwimmen und Füttern auch generell das Eislaufen verboten ist. Das Betreten der Eisfläche erfolge auf eigene Gefahr, so das Gartenbauamt. Zur eigenen Sicherheit sollte das Eis niemals alleine betreten werden, rät das Gartenbauamt weiter. Wenn ein auffälliges Knacken oder Knirschen zu hören ist, sollte das Eis schnell verlassen werden.
Das Gartenbauamt empfiehlt: Besonders Jugendliche und Erwachsene müssen sich ihrer Vorbildrolle bewusst sein, um eher unbedachten Kindern nicht ungewollt in lebensgefährliche Situationen zu bringen.
Wenn der See zum Eislaufen freigegeben wird, informiert die Stadt über die üblichen Kanäle, wie etwa karlsruhe.de, die Social Media-Kanäle und die Karlsruhe.App.
(Titelbild: Schilder am See weisen auf Regeln hin. © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin)